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Anmeldung

Wenn die nachstehenden Aufnahmebedingungen kein Hindernis darstellen, würden wir uns freuen, Sie als nächstes Mitglied zu begrüßen. Es geht ganz einfach; Aufnahmeantrag downloaden, ausdrucken, ausfüllen, unterschreiben und an unsere Postanschrift senden. Nach dem Erhalt Ihres Antrags erhalten Sie von uns eine Aufnahme-Bestätigung.

Falls Ihnen diese Anmeldeform zu umständlich ist, dann kommen Sie doch einfach zu uns ins Clubheim (Winterpause beachten, siehe hierzu <Aktuelles>. Auf diese Art und Weise können Sie schon mal unserere Platzanlage besichtigen und machen so ganz nebenbei die  Bekanntschaft von einigen netten Leuten. In unserem gemütlichen Clubheim erhalten Sie einen Aufnahmeantrag. Nur noch ausfüllen, unterschreiben und unserem Clubwirt übergeben. Fertig, das war's.

Aufnahmeantrag :

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Aufnahmebedingungen 2010

  Wir erheben keine Aufnahmegebühr

Jahresbeitrag

  Erwachsene (aktive Mitglieder über 18 Jahre)

    190,00 €

  Zweitmitglied der Familie über 18 Jahre

    175,00 €

  Schüler, Studenten, Azubis, Wehr- und Ersatzdienst
  leistende mit Nachweis (18 bis 27 Jahre(

    100,00 €

  Jugendliche und Kinder bis 18 Jahre

      50,00 €

  Jugendliche und Kinder bis 18 Jahre als Angehörige eines
  erwachsenen  Mitglieds

      40,00 €

  Familienbeitrag, 2 Erwachsene und 2 oder mehr Kinder
  (Kinder wie unter 2c) und 2e))

    390,00 €

  Passive und Fördermitglieder

      30,00 €

Die Mitgliedsbeiträge sind - laut Beschluss der Jahres-Hauptversammlung der Tennisabteilung im März 2009 - als Jahresbeitrag bis zum 01.03 jeden Jahres zu bezahlen und zwar im Einzugsverfahren oder per Dauerauftrag auf das Konto :

ESV-SW- Mülheim-Ruhr e.V. - Abt. Tennis - bei der Sparda Bank West e.G.

BLZ 360 605 91 - Konto-Nr. 506 576.

2. Arbeitsstunden

Jedes männliche und weibliche Mitglied über 18 Jahre hat in der Zeit vom 15.10. des laufenden Jahres bis zum 30.04. des folgenden Jahres Arbeitsstunden zu leisten. Laut Beschluss der JHV im Jahre 1998 sind für männliche Mitglieder 10 Arbeitsstunden und für weibliche Mitglieder 3 Arbeitsstunden festgelegt.

Neue Mitglieder können die Arbeitsstunden bis zum Saisonende (ca. 15.10.) des Eintrittsjahres ableisten oder bar begleichen.

Für nicht geleistete Arbeitsstunden werden pro Stunde  8,00 €  in Rechnung gestellt. Überdie Anzahl der Arbeitsstunden und deren Bezahlung entscheidet die JHV der Tennisabteilung.

3. Zahlungsrückstände

Bei Zahlungsrückständen kann der Vorstand nach 3 maliger Mahnung mit angemessenen Fristen den Ausschluß des Mitgliedes beschließen. Dies entbindet nicht von der Zahlung der ausstehenden Beiträge.

Für die 1. Mahnung werden 3,00 € und ab der 2. Mahnung werden 5,00 € berechnet.

4. Kündigung

Die Kündigung der Mitgliedschaft ist spätestens 6 Wochen vor dem Jahresende schriftlich zu erklären.

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

5. Sonstiges

Clubhausmiete für private Feierlichkeiten : Eine Abstimmung mit dem Pächter und dem Vorstand muss rechtzeitig vorgenommen werden.

Für alle sonstigen Angelegenheiten der Mitgliedschaft gilt die für diesen Verein gültige Satzung. Hiermit erlöschen alle bisherigen Aufnahmekriterien.

Die Aufnahmebedingungen sind ein Beschluss der JHV – Tennis im März 2004.

Mülheim an der Ruhr, März 2009

Der Abteilungsvorstand